Samstag, 7. Juli 2012

Vorarlberger Landtag diskutiert modernes Familienbild

Zur Diskussion im Vorarlberger Landtag stehen zur Zeit das Thema Verbot von Adoption und künstliche Befruchtung für Homosexuelle Paare.



Die SPÖ-Abgeordneter Gabi Sprickler-Falschlunger frage die Landtagsabgeordneten, ob es denn gerechtfertigt sei, alleinstehenden Frauen oder lesbischen Frauen die künstliche Befruchtung vorzuenthalten. Da derzeit der Verfassungsgerichtshof in diese Frage prüfe, sei davon auszugehen, dass das nicht halten werde. Ebenso stellte sie die Frage, mit welcher Rechtfertigung man homosexuellen Männern die Adoption verwehre.

ÖVP-Abgeordneter Jugendsprecher Thomas Winsauer sprach sich dafür aus, dass in der Landesverfassung in Artikel 8 die Ehe und die Familie als natürliche Grundlage zu schützen sei.

ÖVP Landeshauptmann Wallner hält die Diskriminierung für falsch, aber sehe eine Grenze: Nämlich der Unterschied zur Ehe und der Adoption; wobei noch abzuwarten sei, ob diese halten werden.

Die Diskussion im Landtag wird weiter fortgesetzt werden und wir hoffen darauf, dass die Welle der Veränderung, die das konservative Vorarlberg in dieser Thematik gebracht hat, weiter geführt werden können.

Rückblick:

Seit dem Österreichischen Lesben und Schwulen Forum im Jahre 1996 unter dem Motto "L(i)eben gegen den Strom" sind einige Diskussionen in Vorarlberg um das Thema "Homosexualität" entstanden. Der damalige Dornbirner Bürgermeister Rudolf Sohm hatte ja immer mit Nachdruckt versucht die Existenz Homosexueller in Vorarlberg zu verhindern. Schließlich würde eine solche Veranstaltung ja genau das erreichen, dass Menschen plötzlich "Homosexuell werden". Sohm hatte sich vor der damaligen Veranstaltung so vehement gegen die Veranstaltung gestellt, dass er für internationale Aufregung sorgte.

Im Zuge dieser Veranstaltung hat die Stadt Bludenz als einzige Stadt in Vorarlberg eine Antidiskriminierungs-Charta eingeführt.

Im selben Jahr war es dem OLSF gelungen die Strafbestimmungen Vereinsverbots § 220 und so genannten Werbeverbots § 221 StGB für Homosexuelle durch intensive Lobby-Arbeit aus dem Strafrecht zu beseitigen.

Die Aufhebung des Diskriminierungs-Paragraphen § 209 im Jahre 2002, der Homosexuellen im Gegensatz zu Heterosexuellen (14 Jahre) das Schutzalter auf 18 Jahren verschrieb, erfolgte nach der Prüfung beim Verfassungsgerichtshof, der diesen als Verfassungswidrig erklärte. Ausschlaggebend war der Fall Wolfmeyer vs. Österreich, als der Obmann der Homosexuellen Aktion Vorarlberg Jogy Wolfmeyer mit Präsident des Rechtskomitees Lambda RA Dr. Helmut Graupner den Fall über den Oberlandesgerichtshof zum VfGH brachten.

Weiter ging es mit zahlreichen Klageinitiativen durch das Rechtskomitee Lambda, die auch mehrere Fälle des im Jahr 2010 eingeführten Eingetragene Partnerschaft-Gesetz (EPG) betrafen.

Rechtskomitee Lambda
http://rklambda.at

Homosexuelle Aktion Vorarlberg
http://hav.pride-out.net

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